Erschienen im Magazin "ONELIFE" - Ausgabe Herbst 2021
Vier wichtige Grundrechte
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden (siehe Infektionsschutzgesetz 2020).
Artikel 1, Absatz 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Kommentar:
Die Würde des Menschen als
oberstes Gebot der Verfassung ist nicht mehr unverletzlich!
Im Jahre 2020 hat die Bundesregierung per Infektionsschutz-
Gesetz erlassen, dass dieses Gebot und andere Freiheitsrechte
eingeschränkt werden dürfen!
Wer noch wach ist, nimmt diese antidemokratische Handlung in ihrer weitreichenden Bedeutung
wahr.
Artikel 2, Absatz 1
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Kommentar:
Im Jahre 2020 per Infektionsschutz-Gesetz durch die Regierungsparteien bereits untergraben!
Einschränkungen der Handlungsfreiheit sind also jederzeit möglich und wurden bereits mehrfach realisiert. Seit einer Nacht- und Nebel-Aktion der Bundesregierung am 24.06.21 um 23 Uhr ist es dieser nun möglich, selbst ein Jahr nach Ende einer „Pandemie” die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden.
Artikel 3, Absatz 1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Kommentar:
Die öffentliche Gewalt geht dennoch willkürlich vor! Neu eingeführte behördliche Anordnungen belasten, demütigen und behandeln Bürger-Innen ungleich. Wer sich den Anordnungen beugt, darf „Annehmlichkeiten” erwarten, andere werden diskriminiert und diffamiert.
Das verzerrt die demokratische Staatsordnung.
Artikel 5, Absatz 1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...
... eine Zensur findet nicht statt.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates" befand das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1966.
Kommentar:
Wenn nur Nachrichten von so genannten „offiziellen” Quellen zugelassen werden - das heißt, von den auf Linie gebrachten Medien - und alle anderen Informationsquellen und Meinungen bewusst unterdrückt und boykottiert werden, ist ein Wesenselement des
freiheitlichen Staates gestorben.